Skip to main content
B9

Gewässerstruktur

1) Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Erheblich veränderte Fließgewässer
2) Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Nicht erheblich veränderte Fließgewässer
3) Anteil der Querbauwerke mit einer guten fischökologischen Durchgängigkeit in Fließgewässern
Stand: 01.09.2022

1) Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Erheblich veränderte Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet ab 10 km2 (Berlin untersucht Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von >100 km2)

2) Grad der Veränderung der Gewässerstruktur: Nicht erheblich veränderte Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet ab 10 km2 (Berlin untersucht Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von >100 km2)

3) Anteil der signifikanten Querbauwerke mit einer guten fischökologischen Durchgängigkeit stromauf in Fließgewässern > 100 km² Einzugsgebiet (einzelne Bundesländer untersuchen Fließgewässer ab einem Einzugsgebiet von > 10 km²)

  • Bedeutung

    Bedeutung - b9

    zu 1) und 2)
    Fließgewässer erzeugen durch ihre hydrodynamischen Prozesse eine besondere Vielfalt an Lebensräumen und Arten. Der Zustand der Gewässerstruktur steht damit für die hydromorphologische und ökologische Integrität dieser Landschafts- und Lebensräume und sichert ihren Arten - bei guter Wasserqualität- einen nachhaltigen Bestand.

    Der Indikator „Struktur der Fließgewässer“ trägt sowohl der Entwicklung der Gewässerstruktur unter restriktiven Bedingungen als auch der Strukturentwicklung von Fließgewässern ohne erhebliche Restriktionen Rechnung. Der Indikator dokumentiert umfassend und integrierend alle Veränderungen wie z.B. durch Renaturierungsmaßnahmen.

    zu 3)
    Die ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer ist für viele wandernde aquatische Organismen aber auch für den Feststoffhaushalt von besonderer Bedeutung. Für viele Fischarten ist eine ungestörte Wanderung notwendig, um die für den Lebenszyklus und den Fortbestand wesentlichen Lebensräume innerhalb der Gewässer, der Auen und der marinen Lebensräume zu erreichen.

    Die Herstellung der Durchgängigkeit für den Fischaufstieg an den als signifikant eingestuften Querbauwerken in Gewässern >100 km2 Einzugsgebiet begründet für viele Fischarten die Entwicklung nachhaltig lebensfähiger Bestände. Dies gilt insbesondere für die Wiederansiedlung von Wanderfischen, die Abschnitte ihres Lebens im Meer verbringen (diadrome Arten wie z.B. Lachs und Aal). Ebenso gilt dies für Arten, die größere Wanderungen innerhalb eines Flussgebietes unternehmen (potamodrome Arten wie z.B. Barbe, Nase, Rapfen). Die schrittweise Verbesserung der Durchgängigkeit unterliegt einer hohen öffentlichen Aufmerksamkeit.

  • Methodik

    Methodik - b9

    zu 1) und 2)
    Der Indikator „Struktur der Fließgewässer“ dokumentiert aufgrund seiner regelmäßigen Fortschreibung die sukzessive Verbesserung der Gewässerstruktur unter Anwendung der LAWA Gewässerstrukturklassifizierung. Vor dem Hintergrund der in weiten Teilen stark veränderten Gewässerstruktur auf der einen Seite und streckenweise begründeten Restriktionen bei der Gewässerentwicklung auf der anderen, ist die erreichbare Natürlichkeit der Gewässerstruktur in zwei Kategorien zu differenzieren. Dies sind einmal „erheblich veränderte“ Fließgewässer (= Heavily Modified Water Bodies), für die aufgrund spezifischer Nutzungen nur eine eingeschränkte Entwicklung der Gewässerstruktur möglich ist und zum zweiten "nicht erheblich veränderte" Fließgewässer (= Natural Water Bodies), für die eine Entwicklung nur mit geringen oder ohne Restriktionen ermöglicht werden kann.

    In die Berechnung des Indikators gehen alle Fließgewässer ab einem Einzugsgebiet von 10 km2 (WRRL-Berichtsnetz) ein, für die durch das Übersichts- oder das Vor-Ort-Verfahren der LAWA die Gewässerstrukturklasse ermittelt worden ist. Aufgrund methodischer Unterschiede in den Kartierverfahren werden die Bundeswasserstraßen ausgenommen. Die Bezugsnetze der beiden Gewässerkategorien werden von den Bundesländern definiert. Für alle berücksichtigten Fließgewässerstrecken erfolgt zunächst die Zuordnung der Strukturklasse gemäß der 7-stufigen LAWA- Klassifizierung zur Ermittlung der Gewässerstruktur. In einem zweiten Schritt werden die Fließgewässer entsprechend ihrer Kategorie eingestuft. Die Zuordnung obliegt den Fachbehörden der Länder. In einem dritten Schritt wird die mittlere Strukturklasse für jede Kategorie getrennt ermittelt. Die Darstellung erfolgt auf einer siebenstufigen Skala als Grad der Abweichung vom natürlichen Zustand (1 = unverändert, 2 = gering verändert, 3 = mäßig verändert, 4 = deutlich verändert, 5 = stark verändert, 6 = sehr stark verändert, 7 = vollständig verändert).

    Die Bilanzierung der Fließgewässerkategorien erfolgt durch Mittelwertbildung über alle Strecken der jeweiligen Kategorie. Durch die Verwendung des Mittelwertes wirken sich Verbesserungen auch in den schlechteren Strukturklassen (z.B. Verbesserungen von Strukturklasse 7 nach 6) auf die Bilanzierung aus.

    zu 3)
    Der Indikator „Durchgängigkeit Fischaufstieg“ ist definiert als Anteil der für den Fischaufstieg durchgängigen Querbauwerksstandorte im Verhältnis zur Gesamtzahl der signifikanten Querbauwerksstandorte in den Gewässern >100 km2. Gewässer dieser Größenklasse sind die wesentlichen Verbindungsgewässer für die diadromen (Wanderfische, die Abschnitte ihres Lebens im Meer verbringen) und die potamodromen (Wanderfische innerhalb eines Flußgebietes) Fischarten. Bei diesen besonders bedeutsamen Gewässern sollte die Durchgängigkeit möglichst aller Querbauwerksstandorte für den Fischaufstieg angestrebt werden (Ausnahme: Talsperren).

    Berechnet wird der prozentuale Anteil der für den Fischaufstieg als durchgängig eingestuften Querbauwerksstandorte an der Gesamtzahl der signifikanten Querbauwerksstandorte an Gewässern mit einem Einzugsgebiet >100 km2 einschließlich der Bundeswasserstraßen. Die Einstufung der Durchgängigkeit obliegt den Fachbehörden der Länder. Berechnet wird der Wert für jedes einzelne Bundesland oder auch bundeseinheitlich. Datengrundlage sind die Querbauwerkskataster der Bundesländer, die im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie aufgestellt wurden. Es werden nur die als signifikant eingestuften Querbauwerksstandorte in Fließgewässern >100 km2 berücksichtigt.

    Die Daten stammen, je nach Bundesland, aus unterschiedlichen Erhebungsjahren, wie unter Datenlage angegeben. Der Einfachheit halber wird in den Grafiken und Tabellen das Jahr 2021 angegeben.

  • Länderspezifika und Ziele

    Länderspezifika und Ziele - b9

    Zu 1), 2) und 3)

     

    Datenlage

    Zielstellungen

    Baden-Württemberg

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2022

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet,
    Gesamtlänge: 13.511 km,
    Erheblich veränderte Gewässerabschnitte: 2843 km, Nicht erheblich veränderte Gewässerabschnitte: 10.668 km

    3) Daten 2009, 2015 und 2022

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet,
    insgesamt 5174 Querbauwerke in BW

     

    Bayern

    1) und 2) Daten 2022

    Fließgewässerstrecken mit Einzugsgebiet > 10 km2, die gemäß WRRL als „erheblich veränderte“ (HMWB) und „natürliche“ (NWB) eingestuft sind, ohne Berücksichtigung der künstlichen Flusswasserkörper (AWB) und ohne Bundeswasserstraßen

    LAWA-konformes Vor-Ort-Verfahren „Gewässerstrukturkartierung von Fließgewässern in Bayern“ (LfU 2018, aktualisiert 2019) mit dem aktuellen Datenstand für den Bewirtschaftungsplan 2022-2027

    3) Daten 2022

    Gewässernetz > 10km2 (ca. 28.000 km) mit insgesamt 56.650 Querbauwerken; Bewertungsergebnisse Stand 2022

    Kartierverfahren für die Durchgängigkeit (Fischaufstieg) der Fließgewässer Bayerns (2018)

    1) und 2) Fließgewässer mit eigendynamischen naturnahen Gewässerstrukturen, die typspezifisch durch ihre morphologischen Eigenschaften und Lebensraumfunktionen einen guten ökologischen Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potential ermöglichen.

    3) Verbesserung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den für das Erreichen des guten ökologischen Zustandes bzw. Potentials maßgebenden Querbauwerken

    Berlin

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2020

    2020: 99,3 km nach dem LAWA-Verfahren für kleine und mittelgroße Fließgewässer
    2016: Rummelsburger See nach dem HMS-Detailverfahren (Ostendorp und Ostendorp, 2014)
    2013: Spree und Schifffahrtskanäle in Berlin (insgesamt 110 km) nach der "Kartieranleitung für die kleinen und großen Fließgewässer" (LANUV NRW 2012)

    3) Daten 2009, 2015 und 2019

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, zusätzlich Stadtspree, 48 Querbauwerke (Stand 2019)  

     

    Brandenburg

    1) und 2) Daten 2009

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, 7820 km, LAWA-Vor-Ort-Verfahren, Startjahr 2010

    3) keine Daten

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, insgesamt 5800 Querbauwerke, Startjahr 2006, Aktualisierung 2010/2011

     

    Bremen

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2022

    Gewässernetz mit EZG > 10 km²; Gesamtlänge: 74,4 km; Gewässerlänge HMWB und NWB (ohne Bundeswasserstraßen, ohne AWB)

    3) Daten 2009, 2015 und 2022

    Gewässernetz mit EZG > 100 km²
    Insgesamt 7 Querbauwerke in HB

     

    Hamburg

    1) und 2) Daten 2009

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet,
    432 km, Startjahr 2005, an das LAWA-Vor-Ort-Verfahren angepasstes fünfstufiges Verfahren und LAWA-Übersichtsverfahren, Stand 2009; erheblich veränderte Gewässer zu 100%

    3) Daten 2013 und 2021

    Gewässernetz > 100 km2 Einzugsgebiet, ausgewählte (für diadrome und potamodrome Fischarten relevant) Gewässer > 10 km2

     

    Hessen

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2; Einzugsgebiet excl. Bundeswasserstraßen und Talsperren ab 2012; LAWA-Vor-Ort-Verfahren

    3) Daten 2015 und 2021

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, insgesamt 19 223 Querbauwerke, Startjahr 2009

    Anm.: Die Datenbasis wurde bei Hessen 2023 von Gewässern > 10 km² auf Gewässer > 100 km² Einzugsgebiet umgestellt, die Daten für 2009 konnten jedoch nachträglich nicht mehr ermittelt werden und wurden daher gelöscht.

    Zur Entwicklung der gewässerökologisch notwendigen Strukturen in den Fließgewässern und zur Förderung ihrer Eigendynamik besteht ein Bedarf zur Bereitstellung von Flächen in einer Größenordnung von 2948 ha. Strukturverbessernde Maßnahmen im und am Gewässer sind auf 1380 km Fließgewässerlänge vorgesehen. (Quelle: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen: Maßnahmenprogramm 2021-2027)

    Mecklenburg-Vorpommern

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2022

    WRRL-relevante Fließgewässer in M-V (EZG ≥ 10 km²).

    3) Daten 2009, 2015 und 2022

    Gewässern mit Einzugsgebiet ≥ 10 km², 13.615 Querbauwerke 

     

    Niedersachsen

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, Stand 2015. Die Gesamtlänge der WRRL-Fließgewässerwasserkörper beträgt ca. 18.000 km, einschließlich künstlicher Kanäle. Für 17.400 km Gewässerkilometer liegt eine Übersichtskartierung in 1000 m Abschnitten vor. In den Jahren 2010 bis 2014 erfolgte für ca. 10.204 Gewässerkilometer (779 von 1562  Fließgewässerwasserkörpern) eine Kartierung nach dem Detailverfahren in 100 m Abschnitten. Gemäß 2. BWP stellt der Gewässerausbau für ca. 1539 Fließgewässerwasserkörper eine signifikante Belastung dar.

    3) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet. Insgesamt weisen ca. 1700 von 8431 Querbauwerken an berichtspflichtigen WRRL-Wasserkörpern, ohne Querbauwerke der WSV, eine gute fischökologische Durchgängigkeit auf.

    Gemäß den Zielvorgaben der EG-WRRL sind für natürliche Wasserkörper (NWB) ein guter Ökologischer Zustand und für erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) sowie künstliche Wasserkörper (AWB) ein gutes ökologisches Potential bis 2027 mit geeigneten Maßnahmen zu erreichen. Diese Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele (WHG) sind zum einem mit der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an allen Fließgewässerwässern in Niedersachsen, insbesondere in der überregionalen und regionalen Fischwanderkulisse und in den wichtigen Laich- und Aufwuchsgewässern zu erreichen sowie die Wiederherstellung von naturnahen Gewässerstrukturen und Gewässerlebensräumen an Fließgewässern. (Quelle: 3. BWP)  

    Nordrhein-Westfalen

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet,
    insgesamt ca. 13.500 km, Kartierung 2011 - 2013
    Grundlage: Gewässerstruktur in NW Kartieranleitung für die kleinen bis großen Fließgewässer, LANUV Arbeitsblatt 18 (2012)

    3) Daten in der gewählten Form nicht vorliegend

     

    Rheinland-Pfalz

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2022

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet excl. Bundeswasserstraßen, 6766 km, Startjahr 2009, LAWA-Vor-Ort-Verfahren

    3) Daten 2009, 2015 und 2022

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, Insgesamt 5352 Querbauwerke, Stand 2022

     

    Saarland

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, 1056 km, Startjahr 2007, Bewertung der Gewässerentwicklungsfähigkeit (GEF-Methode)

    3) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet,
    Datengrundlage: Durchgängigkeitskataster 2007

    1) und 2) Natürliche Gewässer: Verbesserung der durchschnittlichen Gesamtbewertung der Gewässerentwicklungsfähigkeit (GEF-Bewertung) auf 2,08 bis 2027 bzw. auf 2,06 bis 2039. Erheblich veränderte Gewässer: Deutliche Verbesserung der durchschnittlichen Gesamtbewertung der GEFBewertung, so dass diese für das gute ökologische Potenzial ausreichend ist. Da Verbesserungen der Gewässerstruktur nur in dem Maße erfolgen können, wie die spezifizierte Nutzung nicht beeinträchtigt wird, kann für HMWB keine durchschnittliche Gesamtbewertung der Gewässerentwicklungsfähigkeit als Zielstellung angegeben werden. Daher werden hier die noch zur Verbesserung der Gewässerstruktur ausstehenden 50 % der HMWB-Gewässerstrecke angesetzt.

    3) Verbesserung der Durchgängigkeit an den Querbauwerken in den Schwerpunktgewässern, die den guten ökologischen Zustand noch nicht erreicht haben. Dies umfasst die Querbauwerke in den Unter- und Mittelläufen bis in die Oberläufe hinein.

    (Quelle: 3. Bewirtschaftungsplan für das Saarland, Stand Dezember 2021)    

    Sachsen

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, ca. 7000 km, Strukturerfassung 2013 - 2016 (inkl. Nachkartierung 2019); 2. Durchgang zur Aktualisierung der Datengrundlage für die Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans 2021. Berechnung des Habitatindexes (Förster et al. 2017) als Planungsgrundlage und Ableitung von Funktionselementen für das Strahlwirkungs-Trittstein-Prinzip.

    Vor-Ort-Verfahren (LAWA/Merkblatt 26 NRW); Darstellung der Ergebnisse im Datenportal iDA (interdisziplinäre Daten und Auswertungen) https://www.umwelt.sachsen.de/datenportal-ida-4626.html

    3) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 100 km2 Einzugsgebiet, Erfassung aller Querbauwerke durch Vor-Ort-Begehung während der Kartierung. Bewertung der Durchgängigkeit erfolgt durch Fischereibehörde (nicht im Rahmen der Kartierung!); Datenverwaltung in der Querbauwerksdatenbank Sachsen mit externem Zugang zu ausgewählten Daten (https://www.smul.sachsen.de/Wehre/)

    1) und 2) grundsätzlich: Bewertung der unterstützenden Qualitätskomponente „Morphologie“ gemäß OGewV und erfüllen der Anforderung zur Berichterstattung („Datenschablonen“)

    Grundlage für Ableitung von erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands / Potenzials  

    3) grundsätzlich: Bewertung der unterstützenden Qualitätskomponente „Durchgängigkeit“ gemäß OGewV und erfüllen der Anforderung zur Berichterstattung („Datenschablonen“)

    Grundlage für Ableitung von erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands / Potenzials

    Sachsen-Anhalt

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, 6541 km, Stand 2009, LAWA-Vor-Ort-Verfahren

    3) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, insgesamt 10.070 methodisch berücksichtigte Querbauwerke, Stand 2009

    Anteil durchgängiger QBW eine Einschätzung an Hand abgeschlossener Projekte und Maßnahmen

     

    Schleswig-Holstein

    1) und 2) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, noch ohne Marschgewässer und große Unterläufe, 4300 km von 6000 km, an das LAWA-Vor-Ort-Verfahren angepasstes 5-stufiges Verfahren, Stand 2015

    3) Daten 2009, 2015 und 2021

    Gewässer > 100 km2 Einzugsgebiet, 21 signifikante Bauwerke, 81 % durchgängig, Stand 2015

     

    Thüringen

    1) und 2) Daten 2009

    Gewässernetz > 10 km2 Einzugsgebiet, 5803 km, Startjahr 2006,
    qualifiziertes d.h. erweitertes LAWA-Übersichtsverfahren mit Vor-Ort-Begehung

    3) Daten in der gewählten Form (< 100 km2 Einzugsgebiet) noch nicht vorliegend.

     

    Bund

    1) und 2) Daten 2009

    3) Daten 2009

     

  • Weiterentwicklung

    Weiterentwicklung - b9

    zu 3)
    Die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit konzentriert sich aufgrund technischer Möglichkeiten derzeit primär auf die Herstellung des Fischaufstiegs. Sobald für den ökologisch ebenso wichtigen Fischabstieg ein "Stand der Technik" existiert, sollte dieser Indikator zu einem Indikator "fischökologische Durchgängigkeit" weiter entwickelt werden.

  • Datenquellen

    Datenquelle - b9

    Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser auf Basis der gemeldeten Daten aus den Bundesländern

  • Datenverfügbarkeit

  • Aussagefähigkeit

  • Verständlichkeit

  • Vergleichbarkeit

  • Steuerbarkeit

  • sonstige Hinweise

  • Ansprechpartner

    Wappen Baden-Württemberg

    Wagner, Franziska

    LiKi-Vertreterin
    Franziska Wagner
    Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
    LUBW
    Referat "Nachhaltigkeit"
    Griesbachstraße 1
    76185 Karlsruhe
    Tel.:0721-5600-1284   
    franziska.wagner[at]lubw.bwl.de
    Internet:https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/startseite

    Linnenweber, Christoph

    Fachansprechpartner
    Christoph Linnenweber
    Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz
    Kaiser-Friederich-Str. 7
    55116 Mainz
    Tel.:06131-6033-1517   
    christoph.linnenweber[at]lfu.rlp.de

Weitere Informationen und verwandte Indikatoren

Indikatoren zu Natur und Landschaft