Lärmbelastung
1) Anteil Betroffener von Lden > 65 dB an der Gesamtbevölkerung
2) Anteil Betroffener von Lnight > 55 dB an der Gesamtbevölkerung (nachts)
Stand: 15.12.2023
Bedeutung
Bedeutung - c2
Bei Dauerbelastungen oberhalb von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) während der Nacht besteht nach medizinischen Erkenntnissen ein signifikant höheres Gesundheitsrisiko. Dies betrifft das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, psychischen Erkrankungen sowie Kommunikationsstörungen, unabhängig davon, ob die Geräusche von den Betroffenen bewusst als störend wahrgenommen werden oder nicht. Durch die Erfassung der Betroffenheiten für die Ballungsräume sowie in der Umgebung von Hauptverkehrswegen und Großflughäfen wird als Indikator eine Größe benutzt, die entsprechend den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie exakt ermittelt und regelmäßig fortgeschrieben wird.
Ein großer Anteil der Gesamtbevölkerung, der hohen Geräuschbelastungen ausgesetzt ist, wohnt in den vom Indikator erfassten Gebieten. Der prozentuale Anteil Betroffener in den Stadtstaaten sowie in den dicht besiedelten Ländern Nordrhein-Westfalen und Hessen, die von einem engmaschigen Hauptverkehrsnetz und der Lage mehrerer Großflughäfen geprägt sind, liegt im Vergleich zu anderen Ländern auf einem deutlich höheren (schlechteren) Niveau. Demgegenüber erreicht der Wert der Betroffenen im dünnbesiedelten Mecklenburg-Vorpommern den prozentual niedrigsten Wert. Bei einer länderübergreifenden Betrachtung sind Mehrfachzählungen (z. B. Lärmbetroffenheiten durch Großflughäfen und Hauptverkehrsstraßen oder durch Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken) nicht auszuschließen, betreffen jedoch alle Bundesländer gleichermaßen.
Hinweise zur Interpretation
Hinweise zur Interpretation - c2
Die Indikatoren C2.1) und C2.2) sind normiert. Bei einer länderübergreifenden Interpretation sind Mehrfachzählungen (z. B. durch Großflughafen und Hauptverkehrsstraßen) und die eingeschränkte Erhebungskulisse (Gebiete nach §47c BImSchG) zu beachten. Aufgrund der Einführung europaweit einheitlicher Berechnungsverfahren und insbesondere einem geänderten Verfahren zur Ermittlung der Lärmbetroffenheiten sind die Daten ab 2022 nicht mit den Jahren 2012 und 2017 vergleichbar. Die Belastetenzahlen sind ausschließlich aufgrund der Änderung der Erfassungsmethodik erheblich angestiegen.
Methodik
Methodik - c2
Durch den Indikator wird der prozentuale Anteil der Bevölkerung in tendenziell geräuschbelasteten Gebieten erfasst, der dauerhaft einem definierten Geräuschpegel ausgesetzt ist. Es sollen für die Bestimmung der durch gesundheitsgefährdenden Lärm betroffenen Personen (Lärmbetroffenheiten) die Überschreitungen der Lärmindizes der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juli 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm) herangezogen werden. Das wird durch zwei Teilindikatoren umgesetzt.
Indikator C2.1): Durch diesen Teilindikator wird der Anteil von kartierungspflichtigem Umgebungslärm Betroffener des 24-Stunden-Lärmindexes LDEN > 65 dB an der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes dargestellt.
Indikator C2.2): Durch diesen Teilindikator wird der Anteil von kartierungspflichtigem Umgebungslärm Betroffener des Nacht-Lärmindexes LNight > 55 dB an der Gesamtbevölkerung des Bundeslandes dargestellt.
Die im Indikator für BW und NW aufgeführten Daten sind vorläufig, da die Betroffenenzahlen aus insgesamt 17 Ballungsräumen zum Stichtag 15.12.2023 noch nicht vorlagen.
Die Lärmbetroffenheiten sind für alle Ballungsräume und die Umgebungen der Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen zu bestimmen, für die strategische Lärmkarten im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie zu erstellen sind. Aufgrund der Methodik sind Mehrfachzählungen von Betroffenen möglich, z. B. zugleich durch Großflughafen und Hauptverkehrsstraße oder Straßenverkehr und Hauptverkehrsstraße betroffen. In Übereinstimmungen mit den Untersuchungszeiträumen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und auf Grund der Tatsache, dass signifikante Auswirkungen auf den Geräuschpegel erst bei erheblichen Veränderungen der Technologien bzw. der Verkehrsmengen auftreten, ist die Fortschreibung des Indikators alle 5 Jahre vorzunehmen. Zu beachten ist, dass in die Untersuchung nicht das ganze Bundesland, sondern nur Ballungsräume sowie lärmbelastete Gebiete im Einflussbereich verkehrlicher Hauptgeräuschquellen einfließen, die die Kriterien nach §47c BImSchG erfüllen.
Die aktuell dargestellten Daten haben den Aktualitätsstand 15.12.2023 und gehen auf die Lärmkartierung 2022 zurück. Die der Kartierung zu Grunde liegenden Eingangsdaten sollen die Situation des vorangegangenen Jahres widerspiegeln und stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 2021. Daher wird der Anteil der der betroffenen Bevölkerung auf Basis der Einwohnerzahlen vom 31.12.2021 errechnet Die Betroffenenzahlen wurden durch das Umweltbundesamt auf Basis der Berichterstattung aus den Bundesländern sowie des Eisenbahn-Bundesamtes zusammengestellt. Die einbezogenen Daten beinhalten die Erfassungen zu Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen und in den Ballungsräumen (ohne Straßenbahnverkehr in den Ballungsräumen, da diese Betroffenen i.d.R. bereits in den Daten zum Straßenverkehr enthalten sind).
Länderspezifika und Ziele
Länderspezifika und Ziele - c2
Datenlage
Zielstellungen
Baden-Württemberg
2023
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Nachhaltigkeitsbericht 2019:
Bis 2030 sollen 20 % weniger Menschen einer verkehrsbedingten Gesundheitsschädlichen Lärmbelastung ausgesetzt sein als 2017.Bayern
2023
Empfehlung des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU):
Die Gesamtlärmbelastung der Bevölkerung im Wohnbereich ist auf Vorsorgezielwerte für den Dauerschallpegel dauerhaft abzusenken, kurzfristig auf Werte von tags 65 dB(A) und nachts 55 db(A). Langfristig sind tags 55 dB(A) (entsprechend einer Unterhaltung auf Zimmerlautstärke) und nachts 45 dB(A) anzustreben.Berlin
2023
Lärmaktionsplan 2019-2023:
Langfristige Zielwerte 65/55 dB/A tags/nachtsBrandenburg
2023
Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Brandenburg, Fortschreibung 2019:
Die Zahl der von Lärm betroffenen Menschen soll sinkenBremen
2023
Aktionsplan 2013:
Die Zahl der Betroffenen soll mittelfristig verringert werden. (über 24 Stunden: Lärmpegel von >65 dB(A), nachts Lärmpegel von >55 dB(A))Hamburg
2023
Aktueller Lärmaktionsplan für Hamburg:
Dem Lärmaktionsplan liegt eine Lärmkartierung nach EG-Umgebungslärmrichtlinie zugrunde. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Anzahl der von übermäßigem Verkehrslärm betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner zu reduzieren. Dafür wurden die Auslösewerte LDen > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) zugrunde gelegt.Hessen
2023
Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025:
Angestrebt werden in Hessen die Minderung der Geräuschbelastung aus dem Straßen- und Schienenverkehr sowie Lärmschutz beim Luftverkehr.Verfahrenshandbuch Lärmaktionsplan Straßenverkehr 2017:
Die hessischen Lärmaktionspläne nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie bauen auf einer Lärmkartierung auf. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Minderung der Lärmimmissionen nach der Identifizierung von Abschnitten mit hohen Lärmwerten und zahlreichen Betroffenen. Als Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung werden in Hessen LDEN >=65 dB(A) und LNIGHT >=55 dB(A) festgelegt.Mecklenburg-Vorpommern
2023
Niedersachsen
2023
Nordrhein-Westfalen
2023
Nachhaltigkeitsstrategie für NRW (2020):
Bis 2030 ist die Gesamtbelastung in Wohnbereichen deutlich abzusenken.
Umweltzustandsbericht NRW 2020:
Ziel der Landesregierung ist es, bis 2030 die Lärmbelastung in Wohnbereichen unter Berücksichtigung der Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO deutlich abzusenken.Rheinland-Pfalz
2023
Saarland
2023
Sachsen
2023
Einhaltung von 65db(A) tags und 55 dB(A) nachts
Sachsen-Anhalt
2023
Absenkung auf 65 dB(A) tagsüber und < 55 dB(A) in der Nacht
Schleswig-Holstein
2023
Thüringen
2023
Deutschland
2023
Nationales Verkehrslärm-Schutzpaket II (2009):
Minderung der Belästigung durch Lärm um 20 Prozent im Flugverkehr, um 30 Prozent im Straßenverkehr und in der Binnenschifffahrt sowie um 50 Prozent im Schienenverkehr.Weiterentwicklung
Weiterentwicklung - c2
Für die zukünftige Gestaltung des Indikators sind die Rahmenbedingungen der Lärmkartierung maßgeblich. Die Datenerhebung 2012 und 2017 erfolgte nach exakt einheitlichen Maßgaben (nationale Interimsmethoden für die Lärmkartierung). Ab 2022 ist mit Einführung europaweit verbindlicher Berechnungsmethoden ein methodischer Bruch zu verzeichnen. Die Datenreihe kann nur mit den Folgejahren, nicht jedoch der Vergangenheit verglichen werden.
Ansprechpartner
Bartel, Sebastian
LiKi-Vertreter
Sebastian Bartel
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
LfULG
Grundsatzangelegenheiten Umwelt, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
Tel.:0351-2612-2106
Sebastian.Bartel[at]smekul.sachsen.de
Internet:https://www.lfulg.sachsen.de/Rink, Andreas
Fachansprechpartner
Andreas Rink
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
SMUL
Anlagenbezogener Immissionsschutz, Lärm
Pilnitzer Platz 3
01326 Dresden
Tel.:0351-2612-5211
andreas.rink[at]smekul.sachsen.de
Weitere Informationen und verwandte Indikatoren
Daten C2.1 (Zeitreihe: Anteil)
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Anteil Betroffener von Lden > 65 dB in in Prozent
2014 2018 2023 BW 3,4 2,7 3,6 BY 3,1 2,8 5,1 BE 8,0 8,8 13,8 BB 3,4 1,7 3,8 HB 7,5 7,0 20,5 HH 7,7 7,2 10,7 HE 6,0 4,6 7,3 MV 1,6 1,2 3,0 NI 3,5 2,5 4,1 NW 6,0 5,6 7,6 RP 4,2 3,2 4,3 SL 4,8 3,5 6,9 SN 2,9 2,9 5,5 ST 3,5 2,2 4,2 SH 2,7 1,9 3,5 TH 3,5 2,2 2,7 DE 4,4 3,8 5,9 Zusatzinformationen C2.1 (Absolutwerte)
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Anzahl Betroffener von Lden > 65 dB
2014 2018 2023 BW 364600 299500 398300 BY 398100 356000 669800 BE 286100 315400 509200 BB 82700 42100 97700 HB 49700 47700 138800 HH 135600 130700 197500 HE 365500 286100 459900 MV 25200 19400 48800 NI 271100 200100 329400 NW 1052900 997300 1367000 RP 167500 131800 176900 SL 47500 35100 67500 SN 117900 117100 221200 ST 78400 48100 90200 SH 77600 54400 102200 TH 76500 46700 56500 DE 3596900 3127500 4933500 Daten C2.2 (Zeitreihe: Anteil)
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Anteil Betroffener von Lnight > 55 dB in Prozent
2014 2018 2023 BW 5,0 3,9 4,7 BY 4,7 4,0 6,4 BE 9,9 10,8 18,1 BB 5,3 2,4 4,6 HB 11,7 10,2 26,6 HH 9,7 9,4 12,9 HE 9,2 6,5 9,4 MV 2,1 1,5 3,7 NI 5,9 4,3 5,4 NW 8,3 7,6 9,2 RP 6,4 5,5 6,0 SL 6,1 5,3 8,1 SN 3,9 3,6 6,9 ST 4,7 3,3 5,5 SH 3,8 2,7 4,2 TH 4,5 2,7 3,1 DE 6,3 5,3 7,5 Zusatzinformationen C2.2 (Absolutwerte)
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie Anzahl Betroffener von Lnight > 55 dB
2014 2018 2023 BW 534200 429500 521600 BY 593900 519200 838900 BE 352500 386600 664900 BB 128600 61100 117200 HB 77300 69400 180100 HH 170700 169400 239100 HE 561100 401600 592300 MV 34100 23900 60300 NI 461500 341600 433500 NW 1464100 1363900 1656400 RP 256700 225500 246500 SL 60100 52900 79200 SN 157600 147500 280300 ST 105800 74600 118400 SH 108000 76700 121500 TH 97900 57300 65900 DE 5164100 4400700 6219100